Kosten der Therapie: Die Kostenübernahme einer verhaltenstherapeutischen Behandlung erfolgt in der Regel von der Krankenkasse. Dies bedeutet, dass Sie zum Erstgespräch und dann einmal pro Quartal die Chipkarte vorlegen müssen. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie im Vorfeld die Übernahme der Behandlungskosten mit Ihrer Krankenkasse absprechen. Dauer der Therapie: Zu Beginn der Therapie sind fünf Sitzungen vorgesehen - die so genannten probatorischen Sitz- ungen. Hier haben Patient und Therapeutin die Möglichkeit, sich erstmal kennen zu lernen. Die Probleme des Patienten werden genau besprochen und die Therapeutin prüft, ob die Vor-raussetzungen für eine Behandlung nach Richtlinienverfahren gegeben ist. Anschließend wer- den die Ziele einer möglichen Therapie festgelegt. Entscheiden sich Therapeutin und Patient (bzw. die Eltern/Bezugspersonen) zur Aufnahme einer Therapie, werden die organisatorischen Abläufe wie z.B. regelmäßiger wöchentlicher Behandlungstermin sowie die geplante Dauer der Verhaltenstherapie (zwischen einem halben Jahr und länger) gemeinsam besprochen. Vor der Aufnahme der Psychotherapie ist ein Untersuchungstermin beim Kinder- bzw. Hausarzt notwendig, um körperliche Erkrankungen auszuschließen. Dazu erhalten Sie von mir während einer probatorischen Sitzung eine Konsiliaranforderung zur Vorlage bei Ihrem Arzt.
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Dipl.-Soz.Päd. HENDRIKJE SCHNEIDER Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
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