Praxis für Psychotherapie
Dorothee Schneider
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Kosten|Ablauf


Ablauf | Kosten

Vor Therapiebeginn

Vor der Aufnahme einer Therapie lassen Sie sich in meiner psychotherapeutischen Sprechstunde beraten. Hier wird die Frage geklärt, welche Form der Hilfe und Unterstützung für Sie hilfreich sein könnte.
Im Anschluss daran erhalten Sie eine Empfehlung.
Sollte die Empfehlung für die Aufnahme einer ambulanten Therapie sprechen, so können Sie ein Erstgespräch vereinbaren, welches Teil der  probatorischen Sitzungen ist. Diese Probatorik geht der eigentlichen Psychotherapie voraus und dient der Antragsstellung beim Kostenträger. Im Rahmen der Probatorik machen sowohl Sie als auch ich mir ein Bild davon, ob eine Zusammenarbeit möglich und zielführend scheint.

Für gesetzlich Versicherte

Sie müssen einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Ich unterstütze Sie in diesem Vorgehen. Im Falle einer geplanten Kurzzeittherapie ist dieser Antrag nicht gutachterpflichtig. Ist bei Ihnen eine Langzeittherapie indiziert, so  erstelle ich meinerseits einen Bericht an den Gutachter/ die Gutachterin der Krankenkasse. Die gutachterliche Stellungnahme entscheidet in diesem Fall darüber, ob Ihre Kasse die Kosten der Therapie übernimmt.

Das Stundenkontingent einer tiefenpsychologisch fundierten Behandlung liegt zwischen 2x12 Stunden (Kurzzeittherapie) und 60 Stunden (Langzeittherapie) á 50 Minuten in der Woche.


Für privat Versichterte/
Beihilfeberechtigte

Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder beihilfeberechtigt sein, so haben Sie auch in diesem Falle Anspruch auf die Kostenübernahme einer Psychotherapie. Sowohl Antragsprocedere als auch Umfang der bewilligten Therapiestunden sind abhängig von Ihrer jeweiligen Versicherung. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe.
Die Abrechnung der Therapiestunden richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Entsprechend erhalten Sie von mir quartalsweise eine Rechnung, die Sie zur Rückerstattung bei der Versicherungsgesellschaft bzw. Beihilfe einreichen.


Selbstzahler

Natürlich steht Ihnen frei, die Kosten für die Psychotherapie auch selbst zu tragen. In diesem Fall wird es einen direkten Therapievertrag zwischen Ihnen und mir geben, ohne weitere Einbindung Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe. Auch hier erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ablauf | Kosten

Vor Therapiebeginn

Vor der Aufnahme einer Therapie lassen Sie sich in meiner psychotherapeutischen Sprechstunde beraten. Hier wird die Frage geklärt, welche Form der Hilfe und Unterstützung für Sie hilfreich sein könnte.
Im Anschluss daran erhalten Sie eine Empfehlung.
Sollte die Empfehlung für die Aufnahme einer ambulanten Therapie sprechen, so können Sie ein Erstgespräch vereinbaren, welches Teil der  probatorischen Sitzungen ist. Diese Probatorik geht der eigentlichen Psychotherapie voraus und dient der Antragsstellung beim Kostenträger. Im Rahmen der Probatorik machen sowohl Sie als auch ich mir ein Bild davon, ob eine Zusammenarbeit möglich und zielführend scheint.
Für gesetzlich Versicherte

Sie müssen einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Ich unterstütze Sie in diesem Vorgehen. Im Falle einer geplanten Kurzzeittherapie ist dieser Antrag nicht gutachterpflichtig. Ist bei Ihnen eine Langzeittherapie indiziert, so  erstelle ich meinerseits einen Bericht an den Gutachter/ die Gutachterin der Krankenkasse. Die gutachterliche Stellungnahme entscheidet in diesem Fall darüber, ob Ihre Kasse die Kosten der Therapie übernimmt.

Das Stundenkontingent einer tiefenpsychologisch fundierten Behandlung liegt zwischen 2x12 Stunden (Kurzzeittherapie) und 60 Stunden (Langzeittherapie) á 50 Minuten in der Woche.

Für privat Versicherte/ Beihilfeberechtigte

Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder beihilfeberechtigt sein, so haben Sie auch in diesem Falle Anspruch auf die Kostenübernahme einer Psychotherapie. Sowohl Antragsprocedere als auch Umfang der bewilligten Therapiestunden sind abhängig von Ihrer jeweiligen Versicherung. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe.
Die Abrechnung der Therapiestunden richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Entsprechend erhalten Sie von mir quartalsweise eine Rechnung, die Sie zur Rückerstattung bei der Versicherungsgesellschaft bzw. Beihilfe einreichen.

Selbstzahler

Natürlich steht Ihnen frei, die Kosten für die Psychotherapie auch selbst zu tragen. In diesem Fall wird es einen direkten Therapievertrag zwischen Ihnen und mir geben, ohne weitere Einbindung Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe. Auch hier erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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